Mit künstlicher Intelligenz generierte Bilder bei
Bing, ChatGPT und Co.
Ein riesiger Schub für das bildhafte Gestalten. – „Gesagt, getan?“
Als Grafiker und Illustrator staune ich nicht schlecht über die Qualität der bildhaften Umsetzungen der KI Generatoren. Bereits in wenigen Sekunden erhalte ich mit einem kurzen „Prompt“ schon vier Varianten präsentiert. Und das bei einer geradezu überwältigenden Detail- und Farbtreue.
Es macht auch Spass zu sehen, wie Kunst- und Darstellungstechniken aus verschiedenen Kunstepochen erkannt und umgesetzt werden. Das gewünschte Motiv bekommt so schnell eine konkrete, besondere Note. Leider kommt es aber noch vor, dass eine KI anatomische Details und Textvorgaben falsch erkennt, oder gar nicht umsetzt. Geduld und Sachverstand sind also weiterhin gefragt, vielleicht auch mal mehr, als es bei der Sichtung von Stock-Archiven bekannt ist. Ein gutes Auge und die Bereitschaft zu einer detaillierteren Betrachtung bleibt also auch beim Erstellen KI generierter Bilder nicht aus.
KI generierten Bildern ist eine unverwechselbar ästhetischen Anmutung zueigen. Gut, wenn man sie zu nutzen weiß.
Als „gemeinfrei“ können KI generierte Bilder frei genutzt werden. Für Künstler und Gestalter also eine weitere Herausforderung sich mit der Existenz und dem Einsatz künstlicher Intelligenz vertraut machen, um künftig nicht leer ausgehen zu müssen.
Verantwortungsbewußte Auftraggeber werden nach wie vor auf authentisches Bildmaterial für das eigene Unternehmen setzen. „Zufallsprodukte“ einer KI müssen also sorgfältigst, und damit doch wieder, aufwendiger erstellt und ausgewählt werden, als es ein erster Anschein glauben lässt. Lässt sich eine visuelle Kommunikationsstrategie auch langfristig mit KI-generierten Bildern etablieren? Die „persönliche Handschrift“ eines beauftragten Designers wird also weiterhin gefragt sein, um die korrekte Ansprache einer Zielgruppe zu finden, auch wenn dessen eigener Duktus nicht mehr vordergründig in Erscheinung tritt. Je präziser also die menschliche Zugabe zu einer KI-Vorgabe (einem Prompt) erforderlich sein wird, desto eher kann auch ein authentisches und unverwechselbares Werk zu einem Produkt entstehen, dem auch urheberrechtlicher Schutz zugesprochen werden kann. Es steht also nichts im Wege authentische Bildwerke auch mit KI zu schaffen. Auch hier gilt auch die sog. „Schöpfungshöhe“.
– Nach aktueller Rechtsprechung sind KI-generierte Bildmotive urheberrechtlich nicht geschützt und zunächst gemeinfrei, sofern eine KI-Plattform nicht auf anderslautende Nutzungsbedingungen und Zahlungsmodelle verweist. Eine aktuelle Diskussion um das Urheberrecht an KI-Inhalten entnehmen Sie einem Radiobeitrag von SWR2: Kopier mich nicht! – Kulturschaffende wehren sich gegen KI – Künstliche Intelligenz. https://www.swr2.app/s/kopier-mich-nicht-kulturschaffende-wehren-sich-gegen-ki-100
Einen weiteren interessanten Beitrag KI und Bildende Kunst der Pressekonferrenz der Initiative Urheberrecht finden Sie hier.
https://urheber.info/kontakt
Wie schön, in der Natur ein Original zu entdecken. Hier im Mai.
Entdeckt habe ich auch eine Handskizze, die ich im Rahmen einer Auftragsarbeit bereits 1993 erstellte. – Irgendwie haben es mir die Tierchen angetan.
Gerade wo die Raupe denkt: Die Welt geht unter, wird sie zum Schmetterling. Zitat von Peter Benary (?)
SWR Nachtcafé vom 7.6.2024)